Allgemeine Geschäftsbedingungen
kurze Darstellung
N – detaillierte Konditionen auf Anfrage
DE – Detaillierte Bedingungen auf Anfrage
DE - detaillierte Bedingungen auf Anfrage
D – Einzelheiten der Bedingungen auf Anfrage
Im Voraus betonen wir ausdrücklich, dass die vorliegenden Bedingungen nur eine eingeschränkte Darstellung unserer allgemeinen Miet- und Verkaufsbedingungen sind, die Sie auf unserer Website einsehen können und die an unserem Firmensitz zur freien Verfügung stehen oder auf erste Aufforderung übermittelt werden. Die vorliegende Darstellung ist daher lediglich als zusammenfassende Richtlinie zwischen den Parteien zu betrachten, aus der keine zusätzlichen Rechte abgeleitet werden können.
Artikel 1
Vorbehaltlich anders lautender schriftlicher Vereinbarung zwischen den Parteien, unterliegt jede Vereinbarung den auf der Website verwendeten Miet- und Verkaufsbedingungen, die einen integralen Bestandteil der abgeschlossenen Vereinbarung/der vorliegenden Rechnung bilden und stets automatisch Vorrang vor allen anderen Bedingungen haben.
Artikel 2
Die mündlichen oder telefonischen Bestellungen werden immer durch eine schriftliche Vereinbarung/einen schriftlichen Vertrag bestätigt.
Artikel 3
Die Miete beginnt an dem Tag, an dem die Ausrüstung zur Verfügung gestellt wird, und endet an dem Tag, an dem die Ausrüstung auf dem Gelände des Vermieters zurückgegeben wird. Die Abholung der Ausrüstung auf dem Gelände des Vermieters sowie deren Rückgabe an diesen Orten erfolgen zu Lasten, auf Kosten und unter der alleinigen Verantwortung des Mieters. Die Tatsache, dass der Vermieter den Transport selbst durchführt, schmälert in keiner Weise die Verantwortung des Mieters.
Artikel 4
Die vermietete Ausrüstung wird vom Vermieter in einwandfreiem Zustand geliefert, den der Mieter vor Verlassen des Firmensitzes des Eigentümers oder Vermieters überprüfen kann. Mangels dessen gilt die Ausrüstung als in einwandfreiem Zustand geliefert und es werden keine Reklamationen mehr akzeptiert.
Artikel 5
Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Geräte unter normalen Betriebsbedingungen als guter Haushälter zu verwenden und unter anderem jegliche Überlastung zu vermeiden. Er wird die Geräte in gutem Betriebszustand halten, gemäß den schriftlichen und/oder mündlichen Anweisungen, die ihm gegebenenfalls übermittelt werden. Der Mieter darf keine Änderungen an den gemieteten Geräten vornehmen. Im Falle eines Defekts ist nur der Vermieter berechtigt, Reparaturen durchzuführen. Wenn diese Reparaturen auf grobe Fahrlässigkeit des Mieters zurückzuführen sind
oder eines Unfalls werden diese Reparaturen gesondert und zusätzlich zur Miete dem Mieter in Rechnung gestellt. Der Mieter gestattet dem Vermieter jederzeit die Kontrolle des vermieteten Materials und verpflichtet sich, ihm hierzu alle Einrichtungen zur Verfügung zu stellen. Der Ersatz eines
mankement onderdeel kan geen aanleiding vormen tot verbreking en evenmin een voorwendsel vormen voor een eis tot schadevergoeding of vermindering van het huurbedrag.
Artikel 6
Spätestens bei Ablauf der Vereinbarung und vorbehaltlich der Verlängerung hat der Mieter die gemieteten Geräte in einwandfreiem Funktions- und Gebrauchszustand bei der Niederlassung des Vermieters zurückzugeben. Vor der Rückgabe der Geräte ist der Mieter verpflichtet, diese vollständig zu reinigen und die fehlenden
zu beschädigte Teile zu ersetzen. Der Mieter muss die Kosten für die Reparatur der Ausrüstung tragen, zuzüglich einer Entschädigung für die Nichtverfügbarkeit während der für diese Reparaturen erforderlichen Zeit.
Die Entschädigung wird basierend auf dem Mietpreis berechnet, der in den besonderen Bedingungen vereinbart wurde, die für den Vertrag gelten.
Artikel 7
Der Versand des gemieteten Materials, sowohl bei Lieferung als auch bei Rückgabe, erfolgt auf Kosten und Risiko des Mieters. Der vereinbarte Mietpreis versteht sich ohne Be- und Entladung des Materials, ohne Treib- und Schmierstoffe, sowie ohne etwaige Steuern oder Abgaben, die für das gemietete Material gelten oder gelten werden.
Artikel 8
Der Mieter erkennt ausdrücklich das Verbot an, die gemietete Ausrüstung ohne ausdrückliche und schriftliche Zustimmung des Vermieters weiterzuvermieten oder seine Nutzungsrechte an Dritte abzutreten.
Artikel 9
Bei der Unterzeichnung des Vertrages und spätestens bei Beginn der Vermietung zahlt der Mieter dem Vermieter eine Kaution, die vom Vermieter im Verhältnis zum Wert des gemieteten Materials und der Dauer der vereinbarten Mietzeit im Voraus festgelegt wird.
Diese Summe, die keine Zinsen abwerfen wird, wird vom Vermieter bei Beendigung des Vertrages zurückgezahlt, nachdem der Mieter nachgewiesen hat, dass er alle seine Verpflichtungen erfüllt hat, einschließlich der Rückgabe des Mietgegenstandes in einwandfreiem Zustand.
Die Kaution kann nach Wahl des Vermieters gegebenenfalls mit einer oder mehreren Mietzahlungen verrechnet werden.
Artikel 10
Die Mietrechnungen sind am Rechnungsdatum in den Geschäftsräumen des Vermieters ohne Skonto oder Abzug zahlbar. Bei Nichtzahlung zum Rechnungsdatum fallen von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung Verzugszinsen in Höhe von 12% pro Jahr sowie ein pauschal festgelegter Schadensersatz in Höhe von 12% pro Jahr an.
Artikel 11
Der Mieter trägt alle Risiken des Verlusts oder der Beschädigung des Mietmaterials, sowie alle schädlichen Folgen der Nutzung des Mietguts, ungeachtet der Ursachen, in Bezug auf alle Personen oder Güter, wobei nichts ausgenommen wird. Er verpflichtet sich, auf seine Kosten das Mietgut
Ausrüstung zum Wert des Verkaufspreises im Neuzustand (inkl. MwSt.) zu versichern gegen jegliche Beschädigung oder Zerstörung, sowie gegen Diebstahl durch Dritte, Maschinenschäden, Brand, alle Mietrisiken, sowie für unbeschränkte zivilrechtliche Haftung, die sich für ihn aus allen Unfällen ergibt, die sowohl seinen Mitarbeitern als auch Dritten widerfahren können. Er entbindet den Vermieter ausdrücklich von jeglicher Haftung für Unfälle, die während des vorliegenden Mietvertrags auftreten könnten, und zwar für alle Unfälle, die sowohl allein durch den Besitz als auch durch die Nutzung der gemieteten Ausrüstung verursacht werden können. Im Falle von Beschädigung, Diebstahl oder Maschinenschaden zahlt die Versicherungsgesellschaft (die Versicherungsgesellschaften) die festgelegte Entschädigung direkt an den Vermieter. Bezüglich der Bestimmungen des vorliegenden Artikels verweisen wir gerne auf unsere allgemeinen Verkaufs- und Vermietungsbedingungen auf der Website.
Artikel 12
Die vereinbarte Miete basiert auf einer maximalen Nutzung von 8 Stunden pro Arbeitstag bei einer Rate von 20 Tagen pro Monat für jede Maschine. Jede Nutzungsstunde, die entweder 8 Arbeitsstunden pro Tag oder 160 Stunden pro Monat überschreitet, wird mit einem Aufschlag von 1/8 pro Tag, 1/40 pro Woche oder 1/160 pro Monat der vereinbarten Miete berechnet.
Artikel 13
Wenn der Mieter seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, ist zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart, dass der Vermieter den Vertrag beenden kann, indem er seine Entscheidung der anderen Partei per Einschreiben mitteilt, das am ersten Werktag nach dessen Absendung wirksam wird.
Das wird unter anderem der Fall sein:
– im Falle einer Verzögerung von mehr als 8 Tagen bei der Zahlung der Miete oder der Rechnungen im Zusammenhang mit den zusätzlichen Nutzungsstunden;
– im Falle von falscher Handhabung oder Missbrauch oder unzureichender Wartung;
– im Falle der Untervermietung des gemieteten Materials oder der Abtretung der Rechte des Mieters an einen Dritten;
– im Falle einer Insolvenz oder der Einreichung eines Antrags auf einen außergerichtlichen oder gerichtlichen Vergleich.
Im Falle einer Vertragsverletzung aus einem der oben genannten Gründe, wird der Mieter das gemietete Material unverzüglich an die Niederlassung des Vermieters zurückgeben, andernfalls kann der Vermieter das Material wieder in Besitz nehmen, wobei die
die daraus resultierenden Kosten trägt der Mieter, dies alles vorbehaltlich der Verzugszinsen gemäß Artikel 10 Absatz X.
Die Beendigung des Vertrages aus einem der oben genannten Gründe kann für den Vermieter keinen Anspruch auf irgendeine Entschädigung für den Mieter begründen, während der Mieter zur vollständigen Entschädigung des Vermieters verpflichtet ist, wobei der Schaden pauschal
wird auf 200% des Gesamtbetrags geschätzt, wobei der Vermieter den höheren Betrag nachweisen muss. Siehe auch unsere Allgemeinen Verkaufs- und Vermietungsbedingungen auf der Website.
Artikel 14
a) Der Mieter erteilt dem Vermieter ausdrücklich die Erlaubnis, den Eigentümer des Ortes, an dem die gemietete Ausrüstung aufgestellt oder verwendet wird, davon in Kenntnis zu setzen, dass die Ausrüstung sein alleiniges Eigentum ist und in keinem Fall unter das besondere Pfandrecht fallen darf
vom Vermieter, wie in Artikel 20, 1° des Hypothekengesetzes festgelegt, weder Gegenstand einer Pfändung noch einer Rückforderungspfändung sein darf.
b) Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter unverzüglich über jede Pfändung zu informieren, die von einem Dritten am Mietobjekt vorgenommen wird, und jede Person, die Rechte daran geltend macht, darüber zu informieren, dass das Mietobjekt das ausschließliche Eigentum des Vermieters ist. Bei Nichterfüllung muss er den Vermieter für alle Schäden entschädigen, die dem Vermieter aus den Mängeln des Mieters entstehen könnten.
c) Der Mieter wird den Vermieter unverzüglich über seinen Zahlungsunfähigkeitszustand, unabhängig davon, ob der Konkurs bereits ausgesprochen wurde oder nicht, sowie über jeden Antrag auf gerichtliche Vereinbarung, unverzüglich in Kenntnis setzen, wobei zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist, dass der vorliegende Mietvertrag allein durch dieses Ereignis automatisch beendet wird. In diesem Fall kann der Vermieter das gemietete Material, wo immer es sich befindet, gemäß Artikel 13 abholen lassen.
Artikel 15
Beide Parteien können zu jeder Zeit diesen Mietvertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist, die von der vorgesehenen Mietdauer abhängt, beenden. Die nachfolgenden Kündigungsfristen gelten:
– für eine Mietdauer bis zu 3 Monaten: acht Tage;
– von 3 bis 12 Monaten: ein Monat;
– von 12 bis 24 Monaten: zwei Monate;
– von 24 bis 36 Monaten: sechs Monate;
– von 36 bis 48 Monaten: neun Monate;
– mehr als 48 Monate: ein Jahr.
Die Kündigung erfolgt durch ein Einschreiben per Post, das am 3. Werktag nach Versand wirksam wird.
Artikel 16
Alle Streitigkeiten jeglicher Art, die eine direkte oder indirekte Folge dieses Mietvertrags sind, fallen unter die Zuständigkeit des Gerichts des Bezirks Antwerpen, Abteilung Turnhout.
Maschinenbruchversicherung
Um unseren Kunden so viel wie möglich die Sorgen abzunehmen, bieten wir ab dem 1. Januar 2023 eine Maschinenbruchversicherung an.
Wir schließen diese Versicherung bei unserer Versicherungsgesellschaft ab, um Sie als Kunde bei möglichem Schaden und/oder Diebstahl unserer Maschinen so weit wie möglich zu entlasten.
Vereinbarungen über Maschinenbruchversicherung:
Wie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführt ist, ist der Mieter verpflichtet, das gemietete Material gegen alle Risiken zu versichern.
Der Preis, den wir für die Maschinenbruchversicherung berechnen, beträgt 7 % des Bruttomietpreises und wird zusätzlich zum Mietpreis in Rechnung gestellt.
In diesen 7 %, die Sie zusätzlich zum Bruttomietpreis zahlen, ist auch eine Versicherung gegen eventuellen Diebstahl enthalten; hierfür gilt eine Selbstbeteiligung von 15 % auf den Katalogwert der gemieteten Materialien oder Maschinen.
Der Betrag dieser Versicherung wird separat und transparent auf unserer Rechnung aufgeführt.
Kunden ohne Umsatzsteuernummer oder Privatpersonen sind verpflichtet, die Maschinenbruchversicherung bei uns abzuschließen.
Der Mieter mit Umsatzsteueridentifikationsnummer ist jedoch frei, diese Versicherung selbst abzuschließen, er muss uns/dem Vermieter dann jedoch vor Beginn der Mietzeit eine Kopie oder einen Nachweis seiner Police vorlegen. Im Nachhinein kann diese Versicherung nicht mehr geltend gemacht werden.
Sie haben jährlich die Wahl, die Maschinenbruchversicherung abzuschließen oder nicht, dies gilt dann für das gesamte Jahr, für alle Baustellen und alle gemieteten Maschinen.
Die Versicherung kann nicht pro Baustelle und oder pro Maschine separat abgeschlossen werden.
Pro Schadensfall gilt eine nicht versicherbare Selbstbeteiligung von 3.000 € zzgl. MwSt., so dass Sie im Schadensfall maximal 3.000 € zzgl. MwSt. zahlen.
Schaden oder Diebstahl müssen uns innerhalb von 48 Stunden per E-Mail an verhuur@molsebouwmachines.be gemeldet werden
Bei Diebstahl muss innerhalb von 48 Stunden Anzeige bei der Polizei erstattet werden, von dem Bericht muss eine Kopie an Molse Bouwmachines weitergeleitet werden.
Schaden, die durch abnormalen oder unsachgemäßen Gebrauch verursacht werden, sind von der Versicherungspolice ausgeschlossen. Alle Verschleißteile wie Schleifscheiben oder Bohrer und dergleichen können keine
versichert werden.
Alle verkaufte Produkte oder Materialien sind von der Deckung ausgeschlossen.
Für weitere Informationen über unsere Maschinenbruchversicherung können Sie sich jederzeit an unsere Vermietungsabteilung wenden.
verhuur@molsebouwmachines.be